BWL
BÜROMANAGEMENT
RECHNUNGSWESEN
Hier sind für Sie einige Prüfungsfragen aufgelistet,
die Sie für die 11. bis 13. Klasse am Wirtschaftsgymnasium / Berufskolleg oder
für die Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement benötigen.
Viel Spaß und Erfolg beim Lernen!
Erläutern Sie die Begriffe
Anfrage, Angebot und Bestellung.
1. Anfrage
- Der
Kunde informiert sich über den Preis, die Güte, die Mengeneinheiten, usw.
- Die Anfrage ist
unverbindlich
(also ohne rechtliche Wirkung).
- Die Anfrage ist
formfrei
(bedarf also keiner Schriftform).
- Beispiele für die allgemeine Anfrage sind:
- Katalog
- Prospekt
- Preisliste
- Warenmuster
- Vertreterbesuch
- Bestimmte Anfrage: Der Kunde möchte vom Käufer bestimmte Angaben haben, wie beispielsweise die Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Güte der Ware, die Mindestabnahmemengen, den Preis, die Lieferzeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte.
2. Angebot
- Ein Angebot ist eine an eine bestimmte Person gerichtete
(1.) Willenserklärung (= Antrag).
- Es bedarf keiner Formvorschrift (zur Vermeidung von Irrtümern sollte jedoch die schriftliche Form genutzt werden).
- Das Angebot ist rechtsverbindlich, wenn es an eine bestimmte Person gerichtet ist
(§ 145 BGB).
- ACHTUNG! Schaufenster, Prospekte, Kataloge usw. sind
keine Angebote, sondern
nur an die Allgemeinheit gerichtete Anpreisungen
(die lediglich dazu auffordern, selbst eine Anfrage zu stellen).
- Grundsätzlich sind alle Angebote
verbindlich. Allerdings gibt es bestimmte
Freizeichnungsklauseln, wie beispielsweise:
- Nur solange der Vorrat reicht (verbindlich: Preis, Lieferzeit, unverbindlich: Menge)
- Freibleibend (alles unverbindlich)
- Ohne Gewähr / Obligo (alles unverbindlich)
- Preise freibleibend (verbindlich: Lieferzeit, Menge, unverbindlich: Preis)
- Lieferzeit freibleibend (verbindlich: Preis, Menge, unverbindlich: Lieferzeit)
- Ohne Freizeichnungsklauseln gilt ein Angebot
- als Richtwert circa solange, wie auf demselben Weg eine Antwort erwartet werden kann.
- per Brief: ca. 5 Tage
- per E-Mail: ca. 1 Tag
- mündliche Angebote gelten nur für die Dauer des Gesprächs
- Der Lieferant ist
nicht mehr an sein Angebot gebunden, wenn ...
- ... das Angebot vom Kunden
abgeändert wurde.
- ... das Angebot vom Lieferanten rechtzeitig
widerrufen wurde
(spätestens gleichzeitig mit dem schriftlich Angebot bzw. bei einem Brief, spätestens einen Tag später einen Anruf oder E-Mail tätigen).
- ...
zu spät vom Kunden bestellt wurde.
- ... der Kunde das Angebot
ablehnt.
3. Bestellung
(2.) Willenserklärung (= Annahme)
des Käufers an den Anbieter, eine bestimmte Ware zu den im Angebot angegebenen Bedingungen zu kaufen.
- Sie bedarf keiner Formvorschrift.
- Für den Besteller ist sie immer
verbindlich.
- Folgende Angaben sind nötig:
- die Art und Güte der Ware,
- die Menge der Ware,
- der Preis und eventuelle Preisnachlässe,
- die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und
- die Lieferzeit.
- Die Bestellung kann
widerrufen werden, wenn der Besteller gleichzeitig mit der Bestellung widerruft.
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Durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (= Antrag und Annahme) kommt ein Kaufvertrag zustande.