Für Schüler/-innen

der 1. bis 13. Klasse

und Auszubildende Kaufleute für Büromanagement!

https://www.kolmpetent.com
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Unsere Websiteadresse hat sich geändert!

Sie finden uns jetzt auf:

https://www.kolmpetent.com

Unser .de wurde zu .com!

Die alte Website hier https://www.kolmpetent.de wird nicht mehr aktualisiert. Es gelten nur noch die Angebote und Preise von der neuen Website: https://www.kolmpetent.com

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Alle Lerninhalte sind anhand

offizieller Vorgaben der IHK erstellt!

BWL

BÜROMANAGEMENT

RECHNUNGSWESEN


Hier sind für Sie einige Prüfungsfragen aufgelistet,

die Sie für die 11. bis 13. Klasse am Wirtschaftsgymnasium / Berufskolleg oder

für die Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement benötigen.


Viel Spaß und Erfolg beim Lernen!

https://www.kolmpetent.com

Erläutern Sie die Begriffe

Anfrage, Angebot und Bestellung.



1. Anfrage

  • Der Kunde informiert sich über den Preis, die Güte, die Mengeneinheiten, usw.
  • Die Anfrage ist unverbindlich (also ohne rechtliche Wirkung).
  • Die Anfrage ist formfrei (bedarf also keiner Schriftform).
  • Beispiele für die allgemeine Anfrage sind:
  1. Katalog
  2. Prospekt
  3. Preisliste
  4. Warenmuster
  5. Vertreterbesuch
  • Bestimmte Anfrage: Der Kunde möchte vom Käufer bestimmte Angaben haben, wie beispielsweise die Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Güte der Ware,  die Mindestabnahmemengen, den Preis, die Lieferzeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte.

 

2. Angebot

  • Ein Angebot ist eine an eine bestimmte Person gerichtete

(1.) Willenserklärung (= Antrag).

  • Es bedarf keiner Formvorschrift (zur Vermeidung von Irrtümern sollte jedoch die schriftliche Form genutzt werden).
  • Das Angebot ist rechtsverbindlich, wenn es an eine bestimmte Person gerichtet ist (§ 145 BGB).
  • ACHTUNG! Schaufenster, Prospekte, Kataloge usw. sind keine Angebote, sondern nur an die Allgemeinheit gerichtete Anpreisungen (die lediglich dazu auffordern, selbst eine Anfrage zu stellen).
  • Grundsätzlich sind alle Angebote verbindlich. Allerdings gibt es bestimmte Freizeichnungsklauseln, wie beispielsweise:
  1. Nur solange der Vorrat reicht (verbindlich: Preis, Lieferzeit, unverbindlich: Menge)
  2. Freibleibend (alles unverbindlich)
  3. Ohne Gewähr / Obligo (alles unverbindlich)
  4. Preise freibleibend (verbindlich: Lieferzeit, Menge, unverbindlich: Preis)
  5. Lieferzeit freibleibend (verbindlich: Preis, Menge, unverbindlich: Lieferzeit)
  • Ohne Freizeichnungsklauseln gilt ein Angebot
  • als Richtwert circa solange, wie auf demselben Weg eine Antwort erwartet werden kann.
  1. per Brief: ca. 5 Tage
  2. per E-Mail: ca. 1 Tag
  3. mündliche Angebote gelten nur für die Dauer des Gesprächs
  • Der Lieferant ist nicht mehr an sein Angebot gebunden, wenn ...
  1. ... das Angebot vom Kunden abgeändert wurde.
  2. ... das Angebot vom Lieferanten rechtzeitig widerrufen wurde (spätestens gleichzeitig mit dem schriftlich Angebot bzw. bei einem Brief, spätestens einen Tag später einen Anruf oder E-Mail tätigen).
  3. ... zu spät vom Kunden bestellt wurde.
  4. ... der Kunde das Angebot ablehnt.

 

3. Bestellung

  • Eine Bestellung ist die

(2.) Willenserklärung (= Annahme)

des Käufers an den Anbieter, eine bestimmte Ware zu den im Angebot angegebenen Bedingungen zu kaufen.

  • Sie bedarf keiner Formvorschrift.
  • Für den Besteller ist sie immer verbindlich.
  • Folgende Angaben sind nötig:
  1. die Art und Güte der Ware,
  2. die Menge der Ware,
  3. der Preis und eventuelle Preisnachlässe,
  4. die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und
  5. die Lieferzeit.
  • Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn der Besteller gleichzeitig mit der Bestellung widerruft.


=> Durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (= Antrag und Annahme) kommt ein Kaufvertrag zustande.

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